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Ausbildungsziel
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in
1. zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik
2. ein durch die Schule begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Arbeitsfelder
Erzieherin und Erzieher bieten sich folgende Arbeitsfelder an:
Tageseinrichtungen für Kinder:
• Kinderkrippe
• Kindergarten
• Schülerhort
Einrichtungen der Erziehungshilfe:
• Kinder- und Jugendheim
• Tagesgruppe
Einrichtungen der Behindertenhilfe:
• Internat für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
• Sprachheilzentrum
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Kinder- und Jugendtreff
• Abenteuerspielplatz
• Jugendfarm
Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlerer Bildungsabschluss:
• Zeugnis der Mittleren Reife
• Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums
• Zeugnis Fachschulreife
• Abschluss Werkrealschule
2. Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten
oder
Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger
oder
Allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einer Praktikumszeit von 6 Wochen
3. Praktikumsvereinbarung: ((Download als PDF )
• Vereinbarung zwischen der Bewerberin/ dem Bewerber und dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
• Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Fachschule
Ausbildungskonzeption
Die Fachschulausbildung zwei Jahre und findet als Unterricht an der Schule und als Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt. Die Praktikumsstelle wird zu Beginn jedes Schuljahres von den SchülerInnen im Umkreis von Gengenbach ausgesucht und von der Schule genehmigt.
In der Unterstufe ist die praktische Ausbildung in zwei Blockphasen organisiert, die durch einzelne Praxistage vorbereitet und verbunden werden. Der Schwerpunkt liegt im Elementarbereich.
In der Oberstufe absolvieren die Praktikantinnen einen 6 – Wochen – Block (je nachdem unterbrochen von den Herbstferien); der Schwerpunkt liegt in der Krippenpädagogik, der Erziehungshilfe und in Sondereinrichtungen.
Ausbildungsinhalte/ Stundentafel
| Schuljahr |
1 |
2 |
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| 1. Pflichtbereich |
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| 1.1 Fächer |
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| Religionslehre/ Religionspädagogik |
2 |
2 |
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| Deutsch |
2 |
2 |
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| Englisch |
2 |
2 |
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| 1.2 Handlungsfelder |
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| Berufliches Handeln fundieren |
3,5 |
4 |
|
| Erziehung und Betreuung gestalten |
3,5 |
4 |
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| Entwicklung und Bildung fördern I |
3,5 |
3 |
|
| Entwicklung und Bildung fördern II |
5,5 |
5 |
|
| Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen |
3 |
3 |
|
| Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
2 |
2 |
|
| Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern |
4 |
4 |
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| 2. Wahlpflichtbereich |
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| (Arbeitsfelder 2 von 3) Hort- und Heimpädagogik |
1 |
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| Erziehung von Kindern unter drei Jahren |
1 |
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| Arbeiten mit Menschen mit Behinderungen |
1 |
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| Themenzentrierte Interaktion |
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1 |
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| Montessori-Pädagogik |
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1 |
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| |
33 |
33 |
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| 3. Wahlbereich |
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| 3.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife |
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| Mathematik |
3 |
3 |
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| 3.2 Weitere Wahlfächer |
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Aus den Bereichen Bewegung, Musik, Werken
Yoga für Kinder u.ä. |
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| Klassenstunde |
1 |
1 |
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Abschlussprüfung
Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Die Prüfung umfasst:
• eine Facharbeit in den Handlungsfeldern Entwicklung und Bildung fördern oder Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen
• eine schriftliche Prüfung in den Handlungsfeldern Berufliches Handeln fundieren oder Erziehung und Betreuung gestalten
• eine mündliche Prüfung in einem maßgeblichen Fach (alle Fächer und Handlungsfelder außer Englisch)
• Präsentation und Kolloquium zur Facharbeit
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Aufnahme des Berufspraktikums.
Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen können jederzeit an die Fachschule für Sozialpädagogik gerichtet werden. Danach erfolgt ggf. die Einladung zu einem Bewerbungsnachmittag, an dem ein gegenseitiges Kennenlernen stattfindet.
Hatte die Bewerbung Erfolg, wird ein Schulvertrag und ggf. Internatsvertrag abgeschlossen.
BewerberInnen, die das Berufkolleg der Fachschule Gengenbach erfolgreich besucht haben, werden bevorzugt aufgenommen.
Einzureichen sind:
• Bewerbungsschreiben
• Aufnahmeantrag
• Lebenslauf
• 2 Lichtbilder
• Beglaubigte Zeugnisse
• Praktikumsvereinbarung
Aufnahmeantrag 2 BKSP ((Download als PDF )
Ausbildungskosten
Schulgeld wird nicht erhoben, jedoch eine Beteiligung an den Schulnebenkosten. Für jeden Ausbildungsjahrgang gelten aktuelle Angaben.
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