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Wer an der Fachschule für Sozialpädagogik die Fachhochschulreife erwerben will, muss im ersten und zweiten Schuljahr am Zusatzunterricht im Wahlfach Mathematik teilnehmen und im Zusammenhang mit der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen.
Voraussetzungen
· Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten
· Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik
· Das erste Schuljahr gilt als Probezeit; die Leistungen in Mathematik müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.
Zusatzprüfung
Schriftliche Prüfungsarbeiten in den Fächern
· Deutsch 210 Minuten
· Englisch 180 Minuten
· Mathematik 180 Minuten
Die Prüfungsarbeiten werden landeseinheitlich vom Kultusministerium gestellt.
Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung abgenommen werden.
Bestehen der Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung ist bestanden, wenn
· der Durchschnitt der Endnoten der Fächer der Zusatzprüfung 4,0 oder besser ist und
· die Leistungen in keinem Fach der Zusatzprüfung mit der Endnote „ungenügend“ bewertet sind und
· die Leistungen insgesamt in nicht mehr als zwei der maßgebenden Fächer und Handlungsfelder einschließlich der Fächer der Zusatzprüfung nicht schlechter als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind und für beide Fächer oder Handlungsfelder ein Ausgleich gegeben ist.
Zeugnis der Fachhochschulreife
Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Zusatzprüfung bestanden und die Berufsausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat, d.h. zusammen mit der Urkunde nach dem Berufspraktikum.
Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, erhält das Zeugnis der Fachhochschulreife auf Antrag schon nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung.
Der Notendurchschnitt wird errechnet aus den Noten
1. der Prüfung zum Ende der schulischen Ausbildung und
2. der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.
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