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Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Das einjährige Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten 1 BKSP ist – bis auf wenige Ausnahmen – die Voraussetzung und Grundlage für die sich anschließende zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik 2 BKSP .
Die Ausbildungsstruktur vermittelt einen Überblick über die veränderte Ausbildung seit 2003.
Durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden.
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