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Das einjährige Berufspraktikum dient nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit einer Erzieherin/ eines Erziehers. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sollen zur Anwendung und Vertiefung kommen.
Praktikumsstellen
Die Praktikantin/ der Praktikant bewerben sich zum Ende der schulischen Ausbildung eigenständig an einer
sozialpädagogischen Einrichtung. Die Genehmigung der Praktikumsstelle erfolgt nach einem Gespräch mit
einer Lehrkraft durch die Schulleitung nach folgenden Kriterien:
· Die Praktikumsstelle entspricht dem Arbeitsfeld einer Erzieherin/ eines Erziehers
· Die Praktikumsstelle befindet sich im Umkreis von 50 km von der FSP Gengenbach
· Die Arbeitsweise und Konzeption der Praktikumsstelle stellt das Erreichen des Ausbildungsziels sicher
· Die fachliche Anleitung und Ausbildung an der Praktikumsstelle erfolgt durch eine staatlich anerkannte Fachkraft
..(Dipl. Soz.päd. oder ErzieherIn), die über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt
· Die Arbeitsleistung wird nach tariflichen Richtlinien bezahlt
Abweichend hiervon können bis zu sechs Monate des Berufspraktikums an einer geeigneten Praktikumsstelle im europäischen Ausland abgeleistet werden.
Ausbildungsplan (Download )
Die Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt nach einem Plan, der von der Praktikumsstelle mit der Schule abgestimmt wird. Der Ausbildungsplan soll insbesondere vorsehen:
1. praktische Erziehungsarbeit,
2. Einführung in die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den beteiligten Stellen,
3. Einblick in die Verwaltungsarbeit,
4. Vertiefung und Erweiterung der theoretischen und praktischen Ausbildung,
5. schriftliche Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung des Berufspraktikums.
Die Praktikumsstelle und Schule arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusammen.
In den „Gemeinsamen Grundsätzen“ erfolgt eine Ausdifferenzierung dieser Zusammenarbeit. (Download )
Begleitung durch FachlehrerInnen
Die Berufspraktikantinnen und –praktikanten werden in kleine, regionale Reflexionsgruppen eingeteilt und von je einer Lehrkraft durch das Jahr begleitet und in der Erfüllung der Aufgaben unterstützt. Die Gruppe erfährt sich als Ort kollegialer Beratung und organisiert Reflexionsgruppentreffen in der eigenen Einrichtung mit Fortbildungscharakter.
Abschlussprüfung – Kolloquium zur staatlichen Anerkennung
Zum Kolloquium sind alle Praktikantinnen und Praktikanten zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
| 1. Ordnungsgemäßer Ablauf des Berufspraktikums (nicht mehr als 30 Fehltage, sonst muss nachgeholt werden) |
| 2. Bewertung der Praxisbesuche durch die Fachlehrkraft bescheinigt mindestens ausreichende Leistungen |
| 3. Bewertung der Facharbeit durch die Fachlehrkraft bescheinigt mindestens ausreichende Leistungen |
4. Beurteilung der Jahresleistung durch die Praxisstelle bescheinigt mindestens ausreichende Leistungen (Download ) |
Zweck des Kolloquiums
Durch das Kolloquium soll festgestellt werden, ob
· die in der schulischen Ausbildung und im Berufspraktikum vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang
. mit Kindern und Jugendlichen in der praktischen Arbeit angewendet werden können und
· die erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse für die Tätigkeit als Erzieherin/ Erzieher vorliegen.
Staatliche Anerkennung
Das Kolloquium dauert etwa 20 Minuten, VertreterInnen des Einrichtungsträgers können vom Vorsitzenden als Gäste zugelassen werden.
Das Berufspraktikum ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Note des Kolloquiums mindestens „ausreichend“ ist. Die Gesamtnote wird ermittelt aus der
· Note der Praxisbesuche (einfach),
· Note der Facharbeit (einfach),
· Note der Beurteilung durch die Praxisstelle (einfach) und
· Note des Kolloquiums (zweifach).
Damit ist die gesamte Ausbildung abgeschlossen und berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“.
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