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Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten wurde im Schuljahr 2003/2004 in die Schul- und Prüfungsordnung von Baden- Württemberg aufgenommen und ersetzt als solches das früher übliche Vorpraktikum.
Das einjährige Berufskolleg ist die Voraussetzung und Grundlage für die sich anschließende Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlerer Bildungsabschluss:
• Zeugnis der Mittleren Reife
• Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums
• Zeugnis Fachschulreife
• Abschluss Werkrealschule
2. Praktikumsvereinbarung (erst nach dem Bewerbungsverfahren zu erbringen): (download als pdf-Datei )
• Vereinbarung zwischen der Bewerberin/ dem Bewerber und dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
• Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Fachschule
Abiturientinnen/ Abiturienten
können bei Nachweis einer Praktikumszeit von mindestens 6 Wochen direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden, sofern Plätze für „Quereinsteigerinnen“ vorhanden sind. Dies gilt auch für anerkannte Kinderpflegerinnen und Bewerberinnen/Bewerbern mit Fachhochschulreife mit (in der Regel einjähriger) Praxiserfahrung (z.B. FSJ).n.
Ausbildungskonzeption
Das Berufskolleg dauert ein Jahr und findet als Unterricht an der Schule (drei Tage) und als Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder (2 Tage) statt. Die Praktikumsstelle wird vor Beginn der Ausbildung von den Schülerinnen/ den Schülern im Umkreis von Gengenbach (max. 50 km) ausgesucht und von der Schule genehmigt.
| Ausbildungsinhalte/ Stundentafel |
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| 1. Pflichtbereich |
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| 1.1 Fächer |
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| Religionslehre/ Religionspädagogik |
1 |
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| Deutsch |
1 |
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| Englisch |
2 |
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| 1.2 Handlungsfelder |
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| Berufliches Handeln fundieren |
4 |
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| Erziehung und Betreuung gestalten |
3 |
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| Entwicklung und Bildung fördern |
8 |
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| 1.3 Sozialpädagogisches Handeln |
12 h / Woche |
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| Anwendung von Arbeitsmethoden |
und 2 x 2 Wochen |
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| Blockpraktikum |
9 |
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| 2. Wahlpflichtbereich |
2 |
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| 3. Wahlbereich |
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| Religionspädagogische Übungen |
1 |
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| Klassenstunde |
1 |
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Abschluss der Ausbildung
Im Verlauf der Ausbildung werden in den Fächern und Handlungsfeldern unterschiedliche Leistungsnachweise erbracht. Ebenso werden die Leistungen in der Praxis benotet.
Eine Abschlussprüfung zum Ende der Berufskollegs findet nicht statt. Die Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die für eine Versetzung erforderlichen Noten erreicht werden und mindestens befriedigende Leistungen im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln nachgewiesen werden.
Mit dem Abschluss ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen können jederzeit an die FSP Gengenbach gerichtet werden. Danach erfolgt ggf. die Einladung zu einem Bewerbungsnachmittag, an dem ein gegenseitiges Kennenlernen stattfindet.
Hatte die Bewerbung Erfolg, wird ein Schulvertrag und ggf. Internatsvertrag abgeschlossen.
Einzureichen sind:
• Bewerbungsschreiben
• Tabellarischer Lebenslauf
• 2 Lichtbilder
• Beglaubigte Zeugnisse
• Praktikumsvereinbarung
Ausbildungskosten
Schulgeld wird nicht erhoben, jedoch eine Beteiligung an den Schulnebenkosten.
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